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Chemnitz und das Recht

Die sächsische Großstadt liegt im Südwesten des Freistaates und wird häufig auch als Tor zum Erzgebirge bezeichnet. Ihr Name geht auf den Fluss Chemnitz zurück, der durch das Stadtgebiet fließt.

Erstmals 1143 urkundlich erwähnt, war Chemnitz bereits im Mittelalter ein bedeutendes wirtschaftliches Zentrum. Ende des 18. Jahrhunderts begann die Entwicklung zur Industriestadt, im 19. Jahrhundert bildete sich Chemnitz zu einem der wichtigsten Industriestandorte Deutschlands heraus und wurde auch "sächsisches Manchester" genannt. Nach der Teilung Deutschland gehörte die Stadt zur DDR und wurde in Karl-Marx-Stadt umbenannt. Sie erhielt jedoch 1990 ihren alten Namen im Rahmen einer Volksabstimmung zurück. Während Karl-Marx-Stadt für seine in den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg errichteten ausgedehnten Plattenbau-Wohngebiete bekannt war, wurde Chemnitz zur einzigen deutschen Großstadt, deren Stadtzentrum nach 1990 neu konzipiert und errichtet wurde.

Das 1971 eingeweihte Karl-Marx-Monument gilt auch heute noch als eines der Wahrzeichen der sächsischen Großstadt. Ein weiteres bedeutendes Denkmal ist der im 12. Jahrhundert als Bergfried errichtete Rote Turm - das älteste Bauwerk der Stadt. Aus dem nahe gelegenen Erzgebirge kamen im Laufe der Jahrhunderte viele Bräuche und Spezialitäten nach Chemnitz, die besonders in der Weihnachtszeit noch heute sehr beliebt sind. Dazu gehören das Neunerlei, der Christstollen und das Aufstellen von traditionellem Weihnachtsschmuck wie Schwibbögen, Pyramiden und Bergmannsfiguren.

In die Rechtsgeschichte ging die sächsische Großstadt vor allem durch die Waldheimer Prozesse ein, bei denen im Landgericht Chemnitz 1950 über 3000 Menschen wegen Kriegs- oder nationalsozialistischen Verbrechen angeklagt und zu hohen Freiheitsstrafen, in einigen Fällen auch zum Tode, verurteilt wurden. Gegen die Urteile kam es zu weltweiten Protesten, da die Verfahren in vielen Punkten gegen rechtsstaatliche Regeln verstießen. So wurden etwa viele Verfahren im Schnelldurchgang durchgeführt und den Angeklagten ein Rechtsbeistand verweigert. Nach der deutschen Wiedervereinigung gab es gegen mehrere an den Prozessen beteiligte Staatsanwälte und Richter Strafverfahren wegen Rechtsbeugung, während einige der damals Verurteilten rehabilitiert wurden.

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