Arzneimittelrecht aktuell
Auch bei Neurodermitis rezeptfreie Medikamente selbst zahlen
Das Bundessozialgericht billigt auch bei Neurodermitis keine Ausnahmen. Wer an der nicht nur lästigen, sondern auch schmerzhaften Hauterkrankung Neurodermitis leidet, kommt ohne lindernde Öl- und Badezusätze meist nicht aus. Doch diese Mittel sind seit der Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung 2004 nicht mehr rezeptpflichtig und werden somit seither auch nicht mehr von den Kassen bezahlt. Müsste es in diesen speziellen Härtefällen keine Ausnahme geben? Schließli...
von Redaktion Chemnitzer-Anwalt.de